WiFi - Sujet

Telefonieren per WLAN statt Mobilfunk -
ergibt das Sinn?

 

Wie in der Onlineausgabe des Hamburger Nachrichtenportals "Spiegel" unlängst nachzulesen war, nehmen Handyuser in zunehmenden Maße die Möglichkeit wahr, ihre Telefonate nicht wie bislang üblich über das jeweilige Mobilfunknetz, sondern über WLAN auszuführen.. Auch alle bedeutenden Netzbetreiber unterstützen diese Technik mittlerweile, bietet sie doch Vorteile nicht nur für den Kunden, sondern auch für den Netzbetreiber selbst. Nicht selten kommt es vor, dass dicke alte Mauern oder auch moderne Stahlbetonbauten mit zusätzlicher Thermoverglasung die Handysignale derart abschirmen, sodass innerhalb des Gebäudes das Handy oder Smartphone nur noch, mehr schlecht als recht genutzt werden kann. Besteht nun aber im Gebäude eine gut ausgebaute WLAN Versorgung und ist zudem eine entsprechende Internetanbindung vorhanden, können Telefonate problemlos auch über das WLAN geführt werden. Beachtet werden sollte jedoch, dass die Vergebührung entsprechend dem vertraglich geregelten Gebührenmodel erfolgt. Erlaubt der Vertrag des Nutzers beispielsweise unlimitierte freie Gesprächsminuten innerhalb Deutschlands oder der EU wird es wohl keine bösen Überraschungen geben. Anders sieht es bei Verbindungen außerhalb der EU aus, in diesem Fall können schnell große Summen zusammenkommen, auch dann wenn über WLAN telefoniert wurde. Ebenso ist auch beim sogenannten „Roaming“ Vorsicht geboten, da hier nicht unbedingt die günstigen EU Tarife zur Anwendung kommen. Wie mir ein bekannter Communications Experte verraten hat, sei diese Art des Telefonierens durchaus nicht neu. Denn hat man einen richtigen Berater zur Seite und ich meine eben einen wirklichen Experten – nicht einen IBC Tischler oder einen Ramschverkäufer - sind mit den heutigen, zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch Lösungsmöglichkeiten für kleines Geld möglich. Lösungsmöglichkeiten, welche sonst nur von großen Firmen und Konzernen genutzt werden können.

MiBa

Anmerkung: Für die in diesem Beitrag angeführten Markennamen, Firmennamen und Warenzeichen gilt: Alle Rechte liegen bei den jeweiligen Inhabern.