Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt Urteil der ersten Instanz !

 

Foto Statue Justitia
Justitia röm. Göttin der Gerechtigkeit.

Wie erst jetzt bekannt wurde hat am 31.01.2019 am Oberlandesgericht (OLG) in Innsbruck die Berufungs- verhandlung des angeklagten Langenegger Kaufmann und Betreiber der Internetplattform Betrugs.Info Herbert N. in der Strafsache wegen schwerer Körperverletzung (wir hatten in Langenegg.Info ebenfalls berichtet) stattgefunden. Dem angeklagten Herbert N. zur Seite gestanden ist auch dieses Mal der auf schwere, bzw. hoffnungslos erschein- ende Gewaltverbrechen spezialisierte Strafverteidiger Rechtsanwalt Mag. German Bertsch aus Feldkirch. Wie weiter zu erfahren war, hätten beide wieder einmal mehr eine theatralisch anmutende Vorstellung abgeliefert. Offensichtlich nicht überzeugen konnten sie damit den Richtersenat am OLG Innsbruck, sodass bereits nach einer sehr kurzen Verhandlungsdauer das Urteil des Erstgerichtes bestätigt wurde. Verwundert zeigte sich der Richtersenat allerdings über das am Landesgericht Feldkirch von Richter Mag. Michael Fruhmann ausgesprochene geringe Strafausmaß. Mildernde Umstände, die beispielsweise wegen dem langen Zurückliegen der Tat (ca. 2 Jahre - die Verzögerung zudem verursacht durch das BG Bezau !!) angeführt wurden, hätten in diesem Fall bei der Bemessung des Strafausmaßes nicht berücksichtigt werden dürfen, so der Richtersenat.  

Anmerkung: Dieser Artikel wird im Forum der Langenegg.Info veröffentlicht und kann auch kommentiert werden.

 MiBa