Berufungsverhandlung OLG schwere Körperverletzung Herbert N.
Verfasst: 20 Feb 2019, 09:54
Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt Urteil der ersten Instanz !
Wie erst jetzt bekannt wurde hat am 31.01.2019 am Oberlandesgericht (OLG) in Innsbruck die Berufungsverhandlung des angeklagten Langenegger Kaufmann und Betreiber der Internetplattform Betrugs.Info[https://betrugs.info][/url] Herbert N. in der Strafsache wegen schwerer Körperverletzung (wir hatten in Langenegg.Info ebenfalls berichtet) stattgefunden. Dem angeklagten Herbert N. zur Seite gestanden ist auch dieses Mal der auf schwere, bzw. hoffnungslos erscheinende Gewaltverbrechen spezialisierte Strafverteidiger Rechtsanwalt Mag. German Bertsch https://www.vol.at/an-der-seite-der-verbrecher/3291031aus Feldkirch. Wie weiter zu erfahren war, hätten Beide wieder einmal mehr eine theatralisch anmutende Vorstellung abgeliefert. Offensichtlich nicht überzeugen konnten sie damit den Richtersenat am OLG Innsbruck, sodass bereits nach einer sehr kurzen Verhandlungsdauer das Urteil des Erstgerichtes bestätigt wurde. Verwundert zeigte sich der Richtersenat allerdings über das am Landesgericht Feldkirch von Richter Mag. Michael Fruhmann ausgesprochene geringe Strafausmaß. Mildernde Umstände, die beispielsweise wegen dem langen Zurückliegen der Tat (ca. 2 Jahre - die Verzögerung zudem verursacht durch das BG Bezau !!) angeführt wurden, hätten in diesem Fall bei der Bemessung des Strafausmaßes nicht berücksichtigt werden dürfen, so der Richtersenat.
Wie erst jetzt bekannt wurde hat am 31.01.2019 am Oberlandesgericht (OLG) in Innsbruck die Berufungsverhandlung des angeklagten Langenegger Kaufmann und Betreiber der Internetplattform Betrugs.Info[https://betrugs.info][/url] Herbert N. in der Strafsache wegen schwerer Körperverletzung (wir hatten in Langenegg.Info ebenfalls berichtet) stattgefunden. Dem angeklagten Herbert N. zur Seite gestanden ist auch dieses Mal der auf schwere, bzw. hoffnungslos erscheinende Gewaltverbrechen spezialisierte Strafverteidiger Rechtsanwalt Mag. German Bertsch https://www.vol.at/an-der-seite-der-verbrecher/3291031aus Feldkirch. Wie weiter zu erfahren war, hätten Beide wieder einmal mehr eine theatralisch anmutende Vorstellung abgeliefert. Offensichtlich nicht überzeugen konnten sie damit den Richtersenat am OLG Innsbruck, sodass bereits nach einer sehr kurzen Verhandlungsdauer das Urteil des Erstgerichtes bestätigt wurde. Verwundert zeigte sich der Richtersenat allerdings über das am Landesgericht Feldkirch von Richter Mag. Michael Fruhmann ausgesprochene geringe Strafausmaß. Mildernde Umstände, die beispielsweise wegen dem langen Zurückliegen der Tat (ca. 2 Jahre - die Verzögerung zudem verursacht durch das BG Bezau !!) angeführt wurden, hätten in diesem Fall bei der Bemessung des Strafausmaßes nicht berücksichtigt werden dürfen, so der Richtersenat.