Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.
Verfasst: 07 Okt 2018, 20:45
Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Betrugsermittler aus Langenegg.
Wie aktuell bekannt wurde am 3.10.2018 gegen Herbert N. Betreiber der Internetplattform http://Betrugs.Info ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung abgehandelt. Siehe dazu auch https://www.vol.at/vorarlberg-wahrschei ... ht/5947870 Bericht. Gleich zu Beginn bei der Einvernahme des Angeklagten gab es Uneinigkeiten zwischen dem Opferanwalt und dem Pflichtverteitiger Mag.Bertsch, sodass der Richter für kurze Zeit den Strafprozess unterbrochen hat. Nach der Tätereinvernahme, den Zeugeneinvernahmen und den anschließenden Plädoyers von Staatsanwalt, Opferanwalt und Pflichtverteitigung bekam der Angeklagte Herbert N. nochmals das Wort. Herbert N. meinte in seinen Ausführungen er hätte noch gerne anhand des von ihm erstellten Bewegungsprofils vorgeführt wie das ganze stattgefunden habe. Es sei immer noch alles in seinem Kopf eingebrannt. Es seien alles nur wirre Widersprüche, worauf der Richter die Ausführungen des Beschuldigten Herbert N. beendete und das Gericht sich zur Beratung zurück zog. Ca. 5 Minuten später - der Richter:
“Im Namen der Republik"
ergeht folgendes Urteil. Der Angeklagte Herbert N. ist schuldig am 31.07.2016 den Günther N. vorsätzlich am Köper verletzt zu haben. Er wird deshalb zu einer Geldstrafe von 450 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 90 Tagessätze zu je 5 Euro verurteilt. Der Richter erläutert weiter, der Gutachter Univ. Prof. Dr. Ortler gebe zwar in seinem Gutachten an, dass das Subduralhämatom mit hoher Wahrscheinlichkeit von über 90 Prozent auf den Vorfall zurückzuführen sei, aber auf Grund der geltenden Judikatur für eine Verurteilung eine Wahrscheinlichkeit von über 98% erforderlich sei. "In dubio pro reo" im Zweifelsfall für den Angeklagten, dementsprechend sei eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nicht möglich gewesen. Nach der Urteilsverkündung hat der Pflichtverteitiger Bertsch theatralisch die Absicht geäussert gegen das ergangen Urteil berufen zu wollen.
Für den externen Beobachter ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht die Tonaufnahme ohne Prüfung auf Echtheit als Beweismittel zugelassen hat. Hat doch der Beklagte widersprüchliche Angaben zu seiner Aufzeichnung gemacht. Aus einer ursprünglichen Aufnahme von 20 Minuten waren einmal nur noch 11 Sekunden, später wieder 2 Minuten geworden. Zum Denken gibt auch die Aussage des Opferanwaltes der angibt bei der ersten Verhandlung noch eine absolut unverständliche Aufnahme in Erinnerung zu haben und bei der aktuellen Version sei nun alles sehr gut zu hören gewesen.
Herbert N. führt nach seinen eigenen Angaben ein Videotagebuch, er filmt, schneidet und bearbeitet auch seine Videos selbst. Mindestens eines dieser bearbeiteten Videos hat er auf seiner Homepage http:/Betrugs.Info online gestellt. Darüber hinaus hat er aber auch in der Vergangenheit das Haus und Grundstück von Günther N. illegal videoüberwacht. Hierfür wurde er rechtskräftig verurteilt. Im Clearing Bericht der Sachwalterin der Mutter, die ebenfalls ein solches Video vorgeführt bekam - ist zu lesen: „Herbert N. versucht „Beweismaterial“ gegen seine Geschwister zu sammeln“. Auch anderen Personen spielt er seine Videos vor und belegt sie mit einem Redeverbot. Alles in Allem genügend Gründe um die Echtheit der Aufzeichnung anzuzweifeln.
Leider hat der Angeklagte weder im Gerichtsverfahren noch bei der Urteilsverkündung nicht das geringste Zeichen von Schuldbewusstsein erkennen lassen - was zur Sorge Anlass gibt, dass dieser Konflikt wohl noch weiter latent bleiben wird. Ich werde mich bemühen Euch in der Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten.
Wie aktuell bekannt wurde am 3.10.2018 gegen Herbert N. Betreiber der Internetplattform http://Betrugs.Info ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung abgehandelt. Siehe dazu auch https://www.vol.at/vorarlberg-wahrschei ... ht/5947870 Bericht. Gleich zu Beginn bei der Einvernahme des Angeklagten gab es Uneinigkeiten zwischen dem Opferanwalt und dem Pflichtverteitiger Mag.Bertsch, sodass der Richter für kurze Zeit den Strafprozess unterbrochen hat. Nach der Tätereinvernahme, den Zeugeneinvernahmen und den anschließenden Plädoyers von Staatsanwalt, Opferanwalt und Pflichtverteitigung bekam der Angeklagte Herbert N. nochmals das Wort. Herbert N. meinte in seinen Ausführungen er hätte noch gerne anhand des von ihm erstellten Bewegungsprofils vorgeführt wie das ganze stattgefunden habe. Es sei immer noch alles in seinem Kopf eingebrannt. Es seien alles nur wirre Widersprüche, worauf der Richter die Ausführungen des Beschuldigten Herbert N. beendete und das Gericht sich zur Beratung zurück zog. Ca. 5 Minuten später - der Richter:
“Im Namen der Republik"
ergeht folgendes Urteil. Der Angeklagte Herbert N. ist schuldig am 31.07.2016 den Günther N. vorsätzlich am Köper verletzt zu haben. Er wird deshalb zu einer Geldstrafe von 450 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 90 Tagessätze zu je 5 Euro verurteilt. Der Richter erläutert weiter, der Gutachter Univ. Prof. Dr. Ortler gebe zwar in seinem Gutachten an, dass das Subduralhämatom mit hoher Wahrscheinlichkeit von über 90 Prozent auf den Vorfall zurückzuführen sei, aber auf Grund der geltenden Judikatur für eine Verurteilung eine Wahrscheinlichkeit von über 98% erforderlich sei. "In dubio pro reo" im Zweifelsfall für den Angeklagten, dementsprechend sei eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nicht möglich gewesen. Nach der Urteilsverkündung hat der Pflichtverteitiger Bertsch theatralisch die Absicht geäussert gegen das ergangen Urteil berufen zu wollen.
Für den externen Beobachter ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht die Tonaufnahme ohne Prüfung auf Echtheit als Beweismittel zugelassen hat. Hat doch der Beklagte widersprüchliche Angaben zu seiner Aufzeichnung gemacht. Aus einer ursprünglichen Aufnahme von 20 Minuten waren einmal nur noch 11 Sekunden, später wieder 2 Minuten geworden. Zum Denken gibt auch die Aussage des Opferanwaltes der angibt bei der ersten Verhandlung noch eine absolut unverständliche Aufnahme in Erinnerung zu haben und bei der aktuellen Version sei nun alles sehr gut zu hören gewesen.
Herbert N. führt nach seinen eigenen Angaben ein Videotagebuch, er filmt, schneidet und bearbeitet auch seine Videos selbst. Mindestens eines dieser bearbeiteten Videos hat er auf seiner Homepage http:/Betrugs.Info online gestellt. Darüber hinaus hat er aber auch in der Vergangenheit das Haus und Grundstück von Günther N. illegal videoüberwacht. Hierfür wurde er rechtskräftig verurteilt. Im Clearing Bericht der Sachwalterin der Mutter, die ebenfalls ein solches Video vorgeführt bekam - ist zu lesen: „Herbert N. versucht „Beweismaterial“ gegen seine Geschwister zu sammeln“. Auch anderen Personen spielt er seine Videos vor und belegt sie mit einem Redeverbot. Alles in Allem genügend Gründe um die Echtheit der Aufzeichnung anzuzweifeln.
Leider hat der Angeklagte weder im Gerichtsverfahren noch bei der Urteilsverkündung nicht das geringste Zeichen von Schuldbewusstsein erkennen lassen - was zur Sorge Anlass gibt, dass dieser Konflikt wohl noch weiter latent bleiben wird. Ich werde mich bemühen Euch in der Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten.