Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt Urteil der ersten Instanz !
Wie erst jetzt bekannt wurde hat am 31.01.2019 am Oberlandesgericht (OLG) in Innsbruck die Berufungsverhandlung des angeklagten Langenegger Kaufmann und Betreiber der Internetplattform Betrugs.Info[https://betrugs.info][/url] Herbert N. in der Strafsache wegen schwerer Körperverletzung (wir hatten in Langenegg.Info ebenfalls berichtet) stattgefunden. Dem angeklagten Herbert N. zur Seite gestanden ist auch dieses Mal der auf schwere, bzw. hoffnungslos erscheinende Gewaltverbrechen spezialisierte Strafverteidiger Rechtsanwalt Mag. German Bertsch https://www.vol.at/an-der-seite-der-verbrecher/3291031aus Feldkirch. Wie weiter zu erfahren war, hätten Beide wieder einmal mehr eine theatralisch anmutende Vorstellung abgeliefert. Offensichtlich nicht überzeugen konnten sie damit den Richtersenat am OLG Innsbruck, sodass bereits nach einer sehr kurzen Verhandlungsdauer das Urteil des Erstgerichtes bestätigt wurde. Verwundert zeigte sich der Richtersenat allerdings über das am Landesgericht Feldkirch von Richter Mag. Michael Fruhmann ausgesprochene geringe Strafausmaß. Mildernde Umstände, die beispielsweise wegen dem langen Zurückliegen der Tat (ca. 2 Jahre - die Verzögerung zudem verursacht durch das BG Bezau !!) angeführt wurden, hätten in diesem Fall bei der Bemessung des Strafausmaßes nicht berücksichtigt werden dürfen, so der Richtersenat.
Berufungsverhandlung OLG schwere Körperverletzung Herbert N.
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 13 Okt 2018, 12:43
Re: Berufungsverhandlung OLG schwere Körperverletzung Herbert N.
Ja das sind genau diese Schmarotzer die ein Leben lang an der Finanz vorbei wirtschaften, keine Steuern zahlen, andere Leute betrügen, bzw. schädigen und in den Ruin treiben, Leute Krankenhaus reif prügeln und bei Gericht, weil sie ja kein Einkommen haben und mittellos sind gerade einmal 100 Euro Strafe aus fassen. Darüber hinaus wird in der Öffentlichkeit noch geprotzt nur 100 Euro dafür bezahlt zu haben. Schöne Gesellschaft.