Seite 1 von 2

Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 07 Okt 2018, 20:45
von Lil.Rose
Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Betrugsermittler aus Langenegg.

Wie aktuell bekannt wurde am 3.10.2018 gegen Herbert N. Betreiber der Internetplattform http://Betrugs.Info ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung abgehandelt. Siehe dazu auch https://www.vol.at/vorarlberg-wahrschei ... ht/5947870 Bericht. Gleich zu Beginn bei der Einvernahme des Angeklagten gab es Uneinigkeiten zwischen dem Opferanwalt und dem Pflichtverteitiger Mag.Bertsch, sodass der Richter für kurze Zeit den Strafprozess unterbrochen hat. Nach der Tätereinvernahme, den Zeugeneinvernahmen und den anschließenden Plädoyers von Staatsanwalt, Opferanwalt und Pflichtverteitigung bekam der Angeklagte Herbert N. nochmals das Wort. Herbert N. meinte in seinen Ausführungen er hätte noch gerne anhand des von ihm erstellten Bewegungsprofils vorgeführt wie das ganze stattgefunden habe. Es sei immer noch alles in seinem Kopf eingebrannt. Es seien alles nur wirre Widersprüche, worauf der Richter die Ausführungen des Beschuldigten Herbert N. beendete und das Gericht sich zur Beratung zurück zog. Ca. 5 Minuten später - der Richter:

“Im Namen der Republik"

ergeht folgendes Urteil. Der Angeklagte Herbert N. ist schuldig am 31.07.2016 den Günther N. vorsätzlich am Köper verletzt zu haben. Er wird deshalb zu einer Geldstrafe von 450 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 90 Tagessätze zu je 5 Euro verurteilt. Der Richter erläutert weiter, der Gutachter Univ. Prof. Dr. Ortler gebe zwar in seinem Gutachten an, dass das Subduralhämatom mit hoher Wahrscheinlichkeit von über 90 Prozent auf den Vorfall zurückzuführen sei, aber auf Grund der geltenden Judikatur für eine Verurteilung eine Wahrscheinlichkeit von über 98% erforderlich sei. "In dubio pro reo" im Zweifelsfall für den Angeklagten, dementsprechend sei eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nicht möglich gewesen. Nach der Urteilsverkündung hat der Pflichtverteitiger Bertsch theatralisch die Absicht geäussert gegen das ergangen Urteil berufen zu wollen.
Für den externen Beobachter ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht die Tonaufnahme ohne Prüfung auf Echtheit als Beweismittel zugelassen hat. Hat doch der Beklagte widersprüchliche Angaben zu seiner Aufzeichnung gemacht. Aus einer ursprünglichen Aufnahme von 20 Minuten waren einmal nur noch 11 Sekunden, später wieder 2 Minuten geworden. Zum Denken gibt auch die Aussage des Opferanwaltes der angibt bei der ersten Verhandlung noch eine absolut unverständliche Aufnahme in Erinnerung zu haben und bei der aktuellen Version sei nun alles sehr gut zu hören gewesen.
Herbert N. führt nach seinen eigenen Angaben ein Videotagebuch, er filmt, schneidet und bearbeitet auch seine Videos selbst. Mindestens eines dieser bearbeiteten Videos hat er auf seiner Homepage http:/Betrugs.Info online gestellt. Darüber hinaus hat er aber auch in der Vergangenheit das Haus und Grundstück von Günther N. illegal videoüberwacht. Hierfür wurde er rechtskräftig verurteilt. Im Clearing Bericht der Sachwalterin der Mutter, die ebenfalls ein solches Video vorgeführt bekam - ist zu lesen: „Herbert N. versucht „Beweismaterial“ gegen seine Geschwister zu sammeln“. Auch anderen Personen spielt er seine Videos vor und belegt sie mit einem Redeverbot. Alles in Allem genügend Gründe um die Echtheit der Aufzeichnung anzuzweifeln.
Leider hat der Angeklagte weder im Gerichtsverfahren noch bei der Urteilsverkündung nicht das geringste Zeichen von Schuldbewusstsein erkennen lassen - was zur Sorge Anlass gibt, dass dieser Konflikt wohl noch weiter latent bleiben wird. Ich werde mich bemühen Euch in der Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten.

Re: Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 11 Okt 2018, 11:52
von AngieM.
Es sei immer noch alles in seinem Kopf eingebrannt.
. Vielleicht habt ihr das auch nur falsch verstanden und es soll einfach heißen "er sei total abgebrannt".

Re: Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 11 Okt 2018, 13:48
von Ländlar
Besser total abgebrannt als eine Dorn im Auge. :oops:

Re: Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 14 Okt 2018, 10:53
von ElmiVanBattledog
http://betrugs.info Nur "Echt" wenn auf der Seite ein Katzenkopf abgebildet ist. Denn nur dort wo ein Katzenkopf abgebildet ist, steckt auch ein Katzenkopf dahinter. :D

Re: Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 17 Okt 2018, 07:50
von Durchblicker
GIER ist wenn die demente Mutter

--> Im Müllhaufen des Sohnes eingesperrt wird
--> Ihr pflegerische und medizinische Versorgung verweigert wird
--> Ihr eine weit über das übliche Ausmaß hinausgehende Versorgungvollmacht abgerungen wird
--> Ihr zudem per Übergabevertrag das ganze Hab und Gut genommen wird
--> Sie so terrorisiert wird bis sie sich in einem derart miserablen Zustand befindet um ihr noch ein Testament als Alleinerbe abzuverlangen
--> Wenn der Mutter schlussendlich miit letzter Kraft die Flucht von ihrem Sohn gelingt und er noch von „Entführung“ spricht.

Nicht zu vergessen auch, wenn der eigene Notar vor Gericht noch auf 200.000,00 Euro Schadenersatz geklagt wird. Dann ist das nicht nur Gier sondern ein Verbrechen, also hochgradig kriminell!!! :mrgreen:

Re: Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 17 Okt 2018, 17:48
von ExWäldar
Unter den Voraussetzungen ist es nicht verwunderlich, dass die Dunkelziffer bei Gewalt in der Familie so hoch ist. In Österreich gibt es keinen Opferschutz sondern Täterschutz. Bei einer Strafe von 450 Euro und das noch teilbedingt und 5 Euro Tagessatz ist es schon sehr billig jemanden den Schädel einzuschlagen. Eigentlich eine Schande für die Justiz und die Republik. Wir unterscheiden uns nicht von einem Dritteweltland.

Re: Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 24 Okt 2018, 13:04
von LiveBlicker
B_Info.jpg
B_Info.jpg (52.15 KiB) 47094 mal betrachtet
Betreiber der Internetplattform https://Betrugs.Info gewährt erstmalig Einblick in die Folterkammer der Betrugs.Info! :o

Re: Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 25 Okt 2018, 21:38
von schantalle
Der Typ scheint trumpsche Gene zu besitzen. :twisted:

Re: Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 26 Okt 2018, 11:03
von jackeline
Auf der Startseite der Betrugs.Info ist zu lesen:
"Betrugs.info ist der Überbegriff von
Missbrauch / Folter / Lüge / Betrug / Bestechung / Willkür / Desinformation / Vertuschung
und alles was Ethik, Anstand, Moral und Menschenwürde zuwiderlaufen."
Dabei ist es gerade der Betreiber der http://Betrugs.info Herbert.N der sich seit Jahren dieser Methoden bedient.

Re: Strafsache schwere Körperverletzung Herbert N.

Verfasst: 31 Okt 2018, 18:30
von Lisa Bättler
A laud mer doch ming Herbertle des Schiesserle in Ruh, des machad me mordswild und dänn mosse weder vo Pontius zo Pilates sprenga und d‘Lüt animiera, dass se se för ean engsetzad, deas konnt au ed ummasös! Wenn ma beatla moss wie der letschte Bättler......